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AGBs

(gilt nicht für Geschäfte im Sinne des § 1(1) Konsumentenschutzgesetzes)

Alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung vom Käufer als vollinhaltlich genehmigt gelten und damit für den Käufer wie für uns verbindlich sind.

1. Preis

Sämtliche ausgewiesene Preise sind nur in Verbindung mit unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen gültig. Mit Erscheinen dieser Preisliste treten alle vorhergenannten Preise außer Kraft. Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen einhält.

2. Lieferzeit – Lieferfrist

Von der Firma werden die angegebenen Lieferfristen nach Tunlichkeit und Möglichkeit eingehalten. Bei Eintritt unabwendbarer Ereignisse, wie höhere Gewalt, Betriebsstörung, Stromausfall, Verkehrs- und Witterungsstörungen sowie behördlichen Verfügungen sind wir ohne Schadenersatzverpflichtungen, ganz oder für die Dauer der vorgenannten Ereignisse, von der Lieferpflicht befreit. 

3. Zahlung

Zahlungen sind im Rahmen der vereinbarten Zahlungskonditionen fällig und werden auf die älteste offene Forderung verrechnet. Sie sind nicht berechtigt, eventuell auftretende Differenzen auf Grund von Mängelrügen oder Schadenersatzansprüche, ohne eine von uns erhaltene Gutschrift, einzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden den Kunde bankmäßige Verzugszinsen und Mahnungsspesen verrechnet.

4. Paletten-Verpackung

Für Euro-(ÖBB-)-Paletten werden € 15,00/Stk. excl. MWSt., verrechnet. Diese Verrechnungsbeträge sind nicht skontierbar. Wiederverwendbare, unbeschädigte Leerpaletten werden in bezogenen Umfang, bei Rückgabe innerhalb von 2 Monaten, gutgeschrieben. Später eintreffende Paletten können nicht mehr gutgeschrieben werden. Wir sind nicht verpflichtet, die gelieferten Paletten beim Kunden abzuholen. In Zuge einer Anlieferung werden bereitgestellte Paletten natürlich zurückgenommen. Verpackungsmaterial kann von uns nicht mehr zurückgenommen werden. Da wir Lizenznehmer des Bonus-Holsystem (Altstoffrecycling) – unsere Lizenznummer lautet 3401 – sind, kann die Entsorgung über die Sammelstellen der Gemeinde bzw. Bonus erfolgen. 

5. Materialrückgabe

Die Retourware muss unbeschädigt sein und wird generell nur mehr mit dem ursprünglich verrechneten Preis abzüglich 25% Manipulationsgebühr gutgeschrieben. Bei angefangenen Palette ist eine Rückgabe nur lagenweise möglich. Bei von uns durchgeführten Baustellenräumungen wird für jede Baustelle ein Pauschalbetrag verrechnet.

6. Gerätemieten

Für die Bereitstellung von Geräten sind die festgesetzten Mieten zu entrichten. Bei Beschädigung der Mietsachen werden für den Kunden die Reparaturkosten verrechnet. Bei Verlust oder Diebstahl ersetzt der Kunde die Wiederbeschaffungskosten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für den Fall einer Weiterveräußerung bietet der Kunde und die Abtretung seiner Forderung an seinen Kunden an.  Diese Vereinbarung gilt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden bei uns. Dadurch sind wir berechtigt, den Auftraggeber des Kunden zu verständigen; und dieser hat nur noch an uns Zahlung zu leisten. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich auszuhändigen.

8. Gewährleistung

Wir haften für sämtliche Mängel an der von uns gelieferten Ware, sofern die Ware nachweislich infolge eines vor der Übernahme liegenden Umstandes unbrauchbar, oder für die Brauchbarkeit unserer Erzeugnisse erheblich beeinträchtigt wurde. Die Ware st bei der Übernahme vom Kunden oder von dessen Beauftragten nach Menge und Beschaffenheit durch optische Kontrolle zu messen, zu zählen und zu überprüfen. Bei begründeter und rechtzeitig eingebrachter Mängelrüge können wir wahlweise innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz für den mangelhaften Teil leisten, nachbessern oder hierfür Gutschrift erteilen. Schadenersatzansprüche jeder Art können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten haben.

9. Storno

bei vollem oder teilweisem Rücktritt des Auftraggebers aus dem Vertrag gilt eine Stornogebühr von 10% als vereinbart.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ungeachtet des vereinbarten Abladeortes wird als Erfüllungsort Bad Gleichenberg vereinbart, etwaige Streitigkeiten sind beim Gericht Feldbach auszutragen.