Produkthinweise

Um Missverständnisse und Reklamationen zwischen Kunden, Verarbeitern und Herstellern zu vermeiden, bitten wir Sie folgende Hinweise vor Einbau zu beachten.

 
Farbe und Oberflächenstruktur

Farb- und Strukturabweichungen sind aufgrund des Einsatzes von natürlichen Rohstoffen (Zement, Sande, etc.), die natürlichen Schwankungen unterliegen, nicht vermeidbar.

Gefärbte Betonerzeugnisse enthalten hochwertige UV-beständige Farbpigmente, bei denen, auch unter sorgfältiger Beachtung und Kontrolle aller für die Farbgebung wichtigen Einflüsse, Farbschwankungen auftreten können. Es sind zahlreiche Faktoren, die dies verursachen können, wie die Eigenfarbe des Zements, die Eigenfarbe der Zuschläge, der Wasser-Bindemittelwert, die Pigmente, die Erhärtungsbedingungen u. ä. Auch nutzungs- und witterungsbedingte Einflüsse (z. B. Abrieb, Verschmutzung, Frost-Tausalzeinwirkungen) können im Laufe der Zeit zu Veränderungen der Eigenfarbe und Oberflächenstruktur führen.

Eventuell anfangs vorhandene Unterschiede gleichen sich im Allgemeinen im Laufe der Nutzung an. Bitte beachten Sie, dass dieser Effekt verstärkt wird, wenn Produkte teilweise überdacht und teilweise der Bewetterung ausgesetzt sind. Zur Erreichung eines attraktiven Farbspiels und einer gleichmäßigen Oberfläche ist beim Verlegen auf die gemischte Entnahme der Produkte aus mehreren Paletten einer Lieferung und auf eine Verlegung mit der Vorsatzseite nach oben zu achten. Bitte beachten Sie auch, dass Ausstellungsmuster von Betonerzeugnissen in erster Linie als Orientierungshilfe für Ihre persönliche Entscheidung dienen. Farb- und Strukturunterschiede sind technisch nicht vermeidbar.

Sie beeinflussen jedoch in keiner Weise die Gebrauchstauglichkeit unserer Betonerzeugnisse und werden daher von uns auch nicht als Reklamation anerkannt!

Ausblühungen

Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat (CaCo2), der sich nach Verdunsten des Wassers und Reaktion mit Kohlendioxid (CO2) als Calciumcarbonat (CaCo3) auf der Betonoberfläche ablagert und unterschiedlich intensiv und fleckenförmig sein kann, im Extremfall sogar zu einem weißen Belag führt. Ausblühungen können bisweilen auch als Calciumsulfat (CaSO4) oder Magnesiumsulfat (MgSo4) vorliegen.

Die Ausblühungen beeinträchtigen die mechanischen Eigenschaften der Produkte nicht im Geringstem. Bei Bewetterung und Benützung der Flächen verringert sich die Ausblühung sehr rasch und ist im Allgemeinem nach ein bis zwei Jahren verschwunden. Ein Grossteil der Ausblühungen ist wasserlöslich, wie Calcium- bzw. Magnesiumsulfat- Ausblühungen, und kann daher abgewaschen werden. Wenn die Flächen keiner natürlichen Bewetterung ausgesetzt sind (überdachte Bereiche), können Sie mit Hilfe eines handelsüblichen Kalk- und Zementschleierentferners die Ausblühungen entfernen.

Unsere Produkte weisen eine Innenhydrophobierung auf, was Kalkausblühungen auf ein Minimum reduziert. Es empfiehlt sich daher nicht, Ausblühungen mit chemischen Mitteln zu behandeln, außerdem könnte es bei farbigen Steinen zu Farbveränderungen an der Oberfläche kommen. Die Qualität unserer Produkte wird durch Ausblühungen nicht gemindert, sie werden deshalb auch nicht als Reklamationsgrund anerkannt.

Verfärbungen

In Einzelfällen kann es durch nicht steuerbare Witterungs- und Umwelteinflüsse zu Gelb- bzw. Braunverfärbungen der Steinoberfläche kommen, welche durch das Herauslösen von Eisen durch alkalische Porenlösungen aus Zement, Zuschlägen und Zusatzstoffen verursacht werden.

Da wir das Auftreten dieser Verfärbungen nicht beeinflussen können, berechtigen diese Verfärbungen nicht zu Beanstandungen.

Maßtoleranzen

Bei Betonprodukten gibt es unterschiedliche Maßtoleranzen, da trotz modernster Produktionsanlagen Maßabweichungen auftreten können. Die Abweichungen sind in den Normen ÖNORM EN 1338, ÖNORM EN 1339 und der ÖNORM EN 1340 genau festgehalten. Höhenunterschiede bei Platten und Pflastersteinen können bei der Verlegung in Mörtel-, Riesel- und Splittbett leicht ausgeglichen werden.

Kantenabplatzungen, Haarrisse

Bei nicht fachgerechter Verlegung (z. B. nicht ausreichend tragfähiger Unterbau, zu engfugig verlegt, etc.) können bei Pflastersteinen oder Bodenplatten, selbst bei hochwertigem Beton, Kantenabbrüche oder Haarrisse entstehen. Für nicht fachgerechte Verlegung übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung. Bei unseren künstlich gealterten Produkten können Kanten und Teile des Steins stark und sehr unregelmäßig ausbrechen. Dabei können auch Teile des Kernbetons sichtbar werden. Auch nach der Verlegung und beim Gebrauch könnten noch Teile der Steine abbrechen. All dies sind charakteristische Merkmale unserer gealterten Produkte, wodurch bewusst ein antikes Aussehen erzeugt wird, und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Die bei der Anlieferung möglicherweise durch die Produktion vorhandene Staubschicht an der Steinoberfläche verschwindet nach einiger Zeit durch normale Bewetterung.

Abscheuerungen

Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Böschungssteine etc. sind für hohe Beanspruchung gefertigt und können transportbedingte Scheuerspuren aufweisen. Durch natürliche Bewetterung und Benutzung werden sich diese Scheuerspuren rasch wieder neutralisieren.

Diese Hinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und verstehen sich als zusätzliche Informationen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Haftung in einem möglichen Schadensfall. Um eine Garantie für die Verlegung zu erhalten, müssen Sie sich an einen Fachverlegebetrieb wenden. Nur objekt- und materialbezogene Empfehlungen in schriftlicher Form und unter Einbeziehung eines Sachverständigen sind als verbindlich anzusehen.